Garantie
Unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gewährt Elektra Beckum eine Garantie gemäß den Gesetzen des jeweiligen Landes, mindestens jedoch 2 Jahre. Der Garantiezeitraum beginnt mit dem Datum des Kaufs der Maschine beim Fachhändler.
Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Mängel, die auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an Elektra Beckum, es wird ihnen schnell und unbürokratisch weiterhelfen. Bei Geltendmachung eines Garantieanspruches bitten wir Sie, den Original-Verkaufsbeleg mit Verkaufsdatum vorzulegen. Garantiereparaturen dürfen ausschließlich von autorisierten Elektra Beckum Garantie-Service-Stationen durchgeführt werden.