Garantie

Unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gewährt Elektra Beckum eine Garantie gemäß den Gesetzen des jeweiligen Landes, mindestens jedoch 2 Jahre. Der Garantiezeitraum beginnt mit dem Datum des Kaufs der Maschine beim Fachhändler.
Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Mängel, die auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind

Von der Garantie ausgeschlossen sind:

  • unsachgemäße Anwendungen, wie z.B. Überlastung der Maschine oder Verwendung von nicht zugelassenen Einsatzwerkzeugen

  • Gewaltanwendung, Beschädigung durch Fremdeinwirkungen oder durch Fremdkörper, z.B. Sand oder Steine

  • Schäden durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung, z.B. Anschluss an eine falsche Netzspannung oder Stromart oder Nichtbeachtung der Aufbauanleitung

  • Normaler Verschleiß

Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an Elektra Beckum, es wird ihnen schnell und unbürokratisch weiterhelfen. Bei Geltendmachung eines Garantieanspruches bitten wir Sie, den Original-Verkaufsbeleg mit Verkaufsdatum vorzulegen. Garantiereparaturen dürfen ausschließlich von autorisierten Elektra Beckum Garantie-Service-Stationen durchgeführt werden.